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Payment Service Directive

Nach längerem politischem Tauziehen haben sich Rat und EU-Parlament im Mai 2015 auf eine umfassende Änderung der ersten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive - PSD) geeinigt. Damit soll auf die vielfältigen Entwicklungen im Bereich innovativer Zahlungsprodukte der letzten Jahre reagiert werden, vor allem im Bereich Mobile und Online Payments. In Österreich ist das entsprechende Umsetzungsgesetz (Zahlungsdienstegesetz 2018 - ZaDiG 2018) am 1. Juni 2018, mit dem Ziel eine wettbewerbs- und kundenfreundlichere Abwicklung bei Erbringung von Zahlungsdienstleistungen durchzusetzen, in Kraft getreten.

In der Zahlungsdiensterichtlinie wird die Europäische Bankenaufsicht (EBA) ermächtigt und beauftragt, einige technische Regulierungsstandards (RTS) und Leitlinien zu entwickeln, mit denen die Anforderungen der Richtlinie in organisatorischen und technischen Bereichen (unter anderem hinsichtlich Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation, zu operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken, zur Klassifizierung von Sicherheitsvorfällen, und zur Meldung von Betrugsfällen) präzisiert werden sollen.

Zahlungsdienste haben die Umsetzung der in den RTS festgehaltenen Vorgaben durch einen unabhängigen Prüfer der über Fachwissen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit verfügt nachzuweisen. Die durch den Staat Österreich verliehene Befugnis zur Beurkundung von Sachlagen und Zuständen der Ziviltechniker sticht hier aus der Masse heraus.

Dienstleistungen anhand der Payment Service Timeline

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