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Ziviltechniker

Als Ziviltechniker bin ich eine mit "öffentlichem Glauben versehene" Person. Als solche bin ich berechtigt, im Rahmen meiner Befugnis öffentliche Urkunden zu errichten, die von Verwaltungsbehörden so angesehen werden, als wenn sie von Behörden selbst ausgefertigt worden wären. Diese Urkunden haben sehr hohe Beweiskraft und im Fall rechtlicher Auseinandersetzungen sehr hohes Gewicht. Sofern bundesgesetzlich nicht eine besondere Berechtigung gefordert wird, sind wir, von unserer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, unter Anderem zur Erstellung von Gutachten berechtigt.

Das bedeutet, dass ich Sie in Ihrem Prozess der andauernden Verbesserung, an jedem Punkt mit meiner weitreichenden Befgunis auf dem Gebiet für Informationstechnologie und Telekommunikation unterstützen kann:

Core Services

Auszug Projekte:
Datenschutz
- Datenschutzbeauftragter
- Zertifizierung von Datenschutzmanagementsystemen
- Controlling bei Digitalisierungsprozess
- Gutachten zur Tauglichkeit von Systemen zur Umsetzung von Maßnahmen gem. DSGVO

Finanzdienstgesetz
- GAP-Analyse
- Requirenment Analyse

Informationssicherheit
- GAP-Analyse
- Controlling bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen

Klassischen Themenbereiche:

DSGVO, PSD2/RTS | ZaDiG 2018, ePrivacy, eIDAS, RKSV, TKG